Gibt es eigentlich inzwischen einen finalen Beschluss, wie die BEV- und PHEV-Dienstwagen bei Neuzulassung ab 01.01.2023 besteuert werden? Irgendwas war doch mal im Gespräch, dass bei PHEV´s 60km el. Reichweite als Kriterium für die 0,5% Versteuerung herangezogen werden soll? Bei den BEV´s war auch was im Gespräch, ob nun der Brutto- oder der Netto-Listenpreis gilt? Ich suche da schon geraume Zeit verlässliche Fakten, kann da aber nichts finden.
Dienstwagen versteuern ab 2023
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Ich hab jetzt wirklich ausgiebig gesucht aber es gilt wohl seit der letzten Änderung im November 2021 diese offizielle Version und die ist aktuell gültig bis 31.12.2030:
Seither gab es soweit ich weiß nichts Neues von offizieller Seite.
Das ist der neueste Artikel den ich zu dem Thema gefunden hab und der beschreibt auch den aktuellen Stand der geplanten Änderung ganz gut:
"Bundesregierung plant Verschärfung der Versteuerung von Hybrid-Dienstwagen
Wie bereits erwähnt, will die Bundesregierung die Voraussetzungen für die lohn- und einkommensteuerliche Bevorzugung von Hybrid-Dienstwagen weiter verschärfen:
Die Halbierung der geldwerten Vorteile soll zukünftig nur noch gelten, wenn das Fahrzeug überwiegend im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird - also mehr als 50 Prozent. Ansonsten gilt die Regelbesteuerung.
Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge soll bereits ab dem 1.8.2023 auf 80 Kilometer angehoben werden."
(Das ist aber nur relevant wenn das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von mehr als 50 Gramm pro Kilometer hat!)
"Ob diese angekündigten Maßnahmen aber tatsächlich so umgesetzt werden, bleibt jedoch abzuwarten."
Elektro-Dienstwagen versteuern: Prämien und Vorteile | LexwareDie Elektromobilität hält auch in den Fuhrparks vieler deutscher Firmen immer mehr Einzug. Attraktiv wird der Umstieg auf Firmenwagen mit Elektro- oder…www.lexware.deIch dachte eigentlich das mit den mind 50 % elektrischer Fahranteil wär vom Tisch weil es zu kompliziert wäre, aber das war glaub keine offizielle Info.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das jetzt noch zum 1.1.2023 ändern - aber vielleicht deutet die Datumsangabe 1.8.2023 bei der geplanten Reichweitenänderung auf ne Änderung zu dem Zeitpunkt hin?
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Das Thema hat die Bundesregierung irgendwie komplett liegen gelassen. Es waren ja noch mehr Kriterien zur 0,5% Besteuerung der PHEV´s zur Diskussion gestanden, unter anderem 60km el. Reichweite.
Das gibt einen Wahnsinn nächstes Jahr, keine Klarheit zur Besteuerung, Benzin wird billiger und der Strom steigt astronomisch. Im Moment bin ich mal völlig ratlos, welches Auto ich bestellen soll.
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Momentan wär ich da auch völlig ratlos, wobei ich jetzt definitiv ein BEV bestellen würde.
Aber alles was mir gefällt, wie z.B. der BMW i4, find ich zu teuer und hat lange Lieferzeiten. Im Bereich BEV tut sich in den nächsten Jahren so viel, das ich jetzt kein Auto mit ner Lieferzeit von über einem Jahr kaufen will - wenn der dann 2-3 Jahre alt ist, ist er womöglich schon veraltet.
Zum Glück hab ich meinen 330e vor 2 Jahren gekauft und kann den noch ein paar Jahre fahren, für mich momentan die perfekte Lösung…
Von nem reinen Kriterium 60 km Reichtweite hab ich noch nie was gelesen, es heißt immer oder 50 g CO2/100 km und das ist ja meist kein Problem.
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Eigentlich war für mich seit längerer Zeit klar, dass ein BEV die erste Wahl sein wird. Seit ich nun letzte Woche von meinem Stromanbieter die Preise für 2023 präsentiert bekommen habe, bin ich mir nicht mehr so sicher, ob das mit dem BEV die richtige Entscheidung sein wird.
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Seit ich nun letzte Woche von meinem Stromanbieter die Preise für 2023 präsentiert bekommen habe......
In welcher Größenordnung entwickelt sich das nach oben, wenn ich fragen darf?
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Kommt auf deinen Zeithorizont an, langfristig wird Strom sicher günstiger und Sprit teurer - nur wie lange das dauert…
Ich denk aber wenn man alles berücksichtigt wie Steuer, THG-Quote usw. ist bei "normalem" Fahrprofil ein BEV auch bei hohen Strompreisen aktuell noch günstiger im Unterhalt.
Beispiel: bei 10.000 km im Jahr , 20 kWh Verbrauch und 50 Cent/KWh betragen die Stromkosten grad mal 1.000 € abzgl. THG-Quote zB 300 € liegt man bei 700 €/Jahr
Bei einem Benziner mit 7 l/100 km und 1,50 €/l E10 wären das 1.050 € zuzüglich Kfz-Steuer, also deutlich mehr.
Und ich glaub nicht das der Strom auf Dauer 50 Cent kostet und wir nochmal 1,50 €/l E10 sehen werden…
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Das waren zum 01. September ungefähr 15% und nun zum ersten Januar nochmals über 50%. Dabei ist mein Stromanbieter noch einer von den Guten. Teilweise verlangen welche über 60 ct/kWh.
Die Ladetarife unterliegen anscheinend keiner Frist, wo die Preiserhöhung rechtzeitg angekündigt werden muss, daher gab es da noch keine Ankündigung. Es ist aber eher nicht davon auszugehen, dass der Strom an der Ladsäule günstiger sein wird, als zuhause am privaten Stromanschluss. Von daher erwarte ich die Ankündung erst kurz vor dem Jahreswechsel. Da wird noch ein Hammer kommen, und im Gegenzug fällt der Benzinpreis. Ich hab jetzt erstmal alle Aktivitäten gestoppt und sehe, was im Januar Sache ist.
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Davon sind wir noch verschont, da wir bis jetzt ausschließlich zuhause an der eigenen Wallbox laden.
Wir haben einen Stromtarif mit Preisbindung noch bis September 2024 - ich hoffe, dass unser Anbieter da keine Hintertür findet, um da raus zu kommen....
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Die Halbierung der geldwerten Vorteile soll zukünftig nur noch gelten, wenn das Fahrzeug überwiegend im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird - also mehr als 50 Prozent.
Also diesen Passus halte ich auch für nicht überwachbar und damit absolut unwahrscheinlich.
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Der zur Zeit neueste Artikel im Netz zu dem Thema ist vom 22.11.2022 und sagt folgendes:
0,5 Prozent für Hybride
Bei der Versteuerung eines Hybrid-Firmenwagens werden unabhängig vom Kaufpreis immer 0,5 Prozent angesetzt. Die 0,5-Prozent-Regelung für Hybrid-Firmenwagen gilt auch im Jahr 2023 und darüber hinaus bis 2030. Allerdings müssen Hybridautos folgende Voraussetzungen erfüllen, um von den Steuervorteilen zu profitieren:
- Extern aufladbar (also nur Plug-in Hybride)
- Nicht mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km ODER elekt. Reichweite mind. 60 km
- Ab 2025 mind. 80 km
Der Gesetzgeber spricht von der “Anschaffung”, nicht einer “Neuzulassung”. Das bedeutet, dass der Steuersatz ebenfalls verringert ist, wenn es sich um ein gebrauchtes Elektrofahrzeug handelt. Da der Steuervorteil allerdings erst seit 2019 gilt, profitiert der Arbeitnehmer nur davon, wenn das Fahrzeug auch erst in diesem Jahr als Firmenwagen eingesetzt wurde. Ist das Auto bereits 2018 als Dienstwagen in Verwendung gewesen, tritt die normale 1-Prozent-Regelung in Kraft.
Die Regelung für die Steuererleichterung gilt – wie erwähnt – vorerst bis Ende 2030.
Wenn es so bleibt, könnte man zumindest in 2023 noch auf einen Renegade oder Compass als Firmenwagen zurückgreifen. Bei der gegenwärtigen Situation mit den explodierenden und den sinkenden Benzinpreisen kann das durchaus nochmal eine Option werden, statt eines BEV auf einen totgesagten PHEV zu gehen.
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Also ich finde die Regelung mal wieder äußerst schwammig und verwirrend.
Mal angenommen mein Renegade kommt noch 2022 - im Moment sieht es ja danach aus - welche Regelung gilt denn dann?
Er wurde im Jahr 2022 angeschafft und seitdem als Firmenwagen eingesetzt. Allerdings schafft er keine 60 km rein elektrisch. Was hat er denn für einen CO2-Ausstoß?
Die Jeep-Website sagt dazu folgendes:
"Dank der Kombination aus zwei Motoren ist der neue Jeep® Renegade 4xe Plug-in-Hybrid in der Lage, die CO2-Emissionen auf unter 50 g/km zu senken. Im Elektromodus können Sie außerdem eine emissionsarme, stille Fahrt genießen."
Aber halten solche Formulierungen auch vor dem Gesetzgeber stand? -
Was hat er denn für einen CO2-Ausstoß?
Den Wert findest du individuell für jedes Fahrzeug im CoC und nach der Zulassung dann in den Papieren.
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Was hat er denn für einen CO2-Ausstoß?
Mein Compass hat 47g/km, dann wird der Renegade sicher auch unter der 50g-Marke liegen.
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Yepp, den Renegade und Compass hat Jeep schon zum Jahresende 2021 unter die 50 gr./km tricksen müssen, sonst wären die da auch schon aus der BAFA-Förderung geflogen. Entweder 60km el. Reichweite, oder weniger als 50 gr./km Co2, das ist aktuell das Kriterium für die BAFA-Förderung und so wird es wohl in 2023 auch bei der 0,5% Versteuerung für Dienstwagen angewendet.
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