Wenn diese Meldung aus meiner Heimatstadt nicht so ernst gemeint wäre, könnte man direkt darüber lachen.
E-Fahrzeuge oder Hybride ohne (freiwilliges) 'E' auf dem Kennzeichen dürfen an Koblenzer öffentlichen Ladestationen nicht aufladen, selbst wenn sie von einem Hersteller sind, der gar keine Verbrenner baut. Wer er trotzdem tut, zahlt entweder 55 Euro oder kann sogar abgeschleppt werden.
Hier geht es zum Artikel: >> hier <<
Frau nach Knöllchen fassungslos! Stadt Koblenz erkennt Tesla nicht als E-Auto an
-
-
... in Koblenz gibts aber noch mehr Schildbürgerstreiche ... wobei es hierbei eher am Gesetzgeber liegt: das Verkehrszeichen 1010-66 ist hierfür vorgeschrieben, Dort dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die entsprechend den Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes gekennzeichnet sind. Und da zählt nur das E-Kennzeichen . Also Murx der Regierung !
-
... in Koblenz gibts aber noch mehr Schildbürgerstreiche ... wobei es hierbei eher am Gesetzgeber liegt: das Verkehrszeichen 1010-66 ist hierfür vorgeschrieben, Dort dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die entsprechend den Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes gekennzeichnet sind. Und da zählt nur das E-Kennzeichen . Also Murx der Regierung !
Ja, sehe ich genauso. Das E-Kennzeichen hätte niemals freiwillig werden dürfen, allein schon um den Ordnungsamtmitarbeiten eine klare Entscheidungsgrundlage zu geben.
-
Für mich hören sich die Aussagen des Pressesprechers der Stadt Koblenz eher nach einer beliebten neuen Einnahmequelle an. Da gäbe es sicherlich eine Menge Ermessensspielraum, wenn man denn wollte. Merkwürdigerweise hört man aus anderen Städten nichts über solche Knöllchen.
-
Für mich hören sich die Aussagen des Pressesprechers der Stadt Koblenz eher nach einer beliebten neuen Einnahmequelle an. Da gäbe es sicherlich eine Menge Ermessensspielraum, wenn man denn wollte. Merkwürdigerweise hört man aus anderen Städten nichts über solche Knöllchen.
ich nehme die Stadt Koblenz ja ungern in Schutz, wenn ich da an Radfahrwege und ihre "Waldepisoden" denke, aber hier hat sie absolut keinen Spielraum !
Das Elektromobilitätsgesetzes ist ein Bundesgesetz und von Ländern, Städten und Kommunen einfach nur anzuwenden.
-
-
Die Beschilderung an den Ladesäulen hat aber nicht der Bund, sondern die Stadt Koblenz aufgestellt. Offensichtlich, ohne darüber nachzudenken, dass die E-Kennzeichen nicht verpflichtend sind. Die ganzen im E-Mobiltätsgesetz möglichen Vergünstigungen in Verbindung mit dem E-Kennzeichen, sind von kaum einer Kommune umgesetzt worden, aber wenn es um Knöllchen geht, sind sie ganz schnell dabei.
-
Die Beschilderung an den Ladesäulen hat aber nicht der Bund, sondern die Stadt Koblenz aufgestellt. Offensichtlich, ohne darüber nachzudenken, dass die E-Kennzeichen nicht verpflichtend sind. Die ganzen im E-Mobiltätsgesetz möglichen Vergünstigungen in Verbindung mit dem E-Kennzeichen, sind von kaum einer Kommune umgesetzt worden, aber wenn es um Knöllchen geht, sind sie ganz schnell dabei.
nur nochmal kurz dazu: es gibt nur eine Beschilderungsmöglichkeit! Und da bin ich froh drum, das ein Schild da steht. Die Alternative wäre gar kein Schild. Dann kämen viele gar nicht zum Aufladen, weil da immer Verbrenner stehen würden. Und die Umsetzung ist sehr wohl in vielen Städten erfolgt. Mainz , Wiesbaden, Frankfurt und bestimmt noch viel mehr in denen ich nicht so unterwegs bin
-
es gibt nur eine Beschilderungsmöglichkeit!
An einer Ladesäule kann man auch Beschildern, ohne ein E-Kennzeichen verpflichtend zu machen. Zusatzzeichen 1050-32 (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs) würde das Laden auch ohne Kennzeichen erlauben.
Und auch auf reinen Parkplätzen ginge Zusatzzeichen 1050-33, um alle Elektrofahrzeuge einzuschließen.
Die Städte setzen, teils bewusst, teils aus Unwissenheit, jedoch immer öfter auf das Fahrzeug mit Ladestrecker (1010-66).
-
An einer Ladesäule kann man auch Beschildern, ohne ein E-Kennzeichen verpflichtend zu machen. Zusatzzeichen 1050-32 (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs) würde das Laden auch ohne Kennzeichen erlauben.
Und auch auf reinen Parkplätzen ginge Zusatzzeichen 1050-33, um alle Elektrofahrzeuge einzuschließen.
Die Städte setzen, teils bewusst, teils aus Unwissenheit, jedoch immer öfter auf das Fahrzeug mit Ladestrecker (1010-66).
Dann müsste der Ordnungsamtsmitarbeiter entscheiden welches Fahrzeug einPHEV oder Elektrofahrzeug ist ! Dazu müsste dann wohl in jeder Stadt erst noch eine Arbeitsgruppe gebildet werden, ein Schulungskonzept für Ordnungsamtsmitarbeiter kreiert und eine Software zur Erkennung der Fahrzeuge in Auftrag gegeben werden. Bis das Konzept steht fliegen wir dann sowieso alle mit Flugtaxen !
Was war nochmal die Begründung, warum das E-Kennzeichen nicht verpflichtend ist ?
-
Dann müsste der Ordnungsamtsmitarbeiter entscheiden welches Fahrzeug einPHEV oder Elektrofahrzeug ist ! Dazu müsste dann wohl in jeder Stadt erst noch eine Arbeitsgruppe gebildet werden, ein Schulungskonzept für Ordnungsamtsmitarbeiter kreiert und eine Software zur Erkennung der Fahrzeuge in Auftrag gegeben werden. Bis das Konzept steht fliegen wir dann sowieso alle mit Flugtaxen !
Was war nochmal die Begründung, warum das E-Kennzeichen nicht verpflichtend ist ?
Das mag für normale Parkplätze gelten. An Ladesäulen ist der Mehraufwand m.M.n. nicht gegeben, da ich nicht einen Verbrenner kenne, der dort laden könnte.
-
-
Dann müsste der Ordnungsamtsmitarbeiter entscheiden welches Fahrzeug einPHEV oder Elektrofahrzeug ist ! Dazu müsste dann wohl in jeder Stadt erst noch eine Arbeitsgruppe gebildet werden, ein Schulungskonzept für Ordnungsamtsmitarbeiter kreiert und eine Software zur Erkennung der Fahrzeuge in Auftrag gegeben werden. Bis das Konzept steht fliegen wir dann sowieso alle mit Flugtaxen !
Was war nochmal die Begründung, warum das E-Kennzeichen nicht verpflichtend ist ?
Also, ich glaube, dass ein durchschnittlich begabter Ordnungsamtmitarbeiter in der Lage ist ein angeschlossenes Ladekabel an Fahrzeug und Säule zu erkennen. Mit etwas mehr Begabung ist der Mitarbeiter auch sicherlich in der Lage, einen Blick auf das Display der Ladesäule zu werfen.
-
Das Problem ist nur, die Begabung des Beamten ist so lange irrelevant, wie die Dienstvorschrift nicht explizit den Einsatz der Selbigen autorisiert, oder sogar außer Kraft setzt.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!