Der Vertrag zur Lieferung kommt bei Jeep erst mit Aushändigen der Auftragsbestätigung durch den Vertragspartner (Autohaus/ Jeep) zustande.
Leider und das muss im falle sich ein Jurist anschauen. Wird bei Jeep das so gehandhabt, das der Kaufvertrag erst mit der Auftragsbestätigung zustande kommt und nun das üble an diesen Verträgen... das ist nur eine Einseitige Geschichte.
Jeep bzw. der Händler kann somit bis zur Bestätigung des Auftrages einseitig zurücktreten, Du nicht!
Folgender Fall, Du bestellst ein Auto, handelst gute Konditionen raus das Auto ist perfekt konfiguriert. Und dann sagt der Gebietsleiter von Jeep oder die Zentrale. NEIN zu diesen Konditionen liefern wir nicht. Ja, der Verkäufer kann versprechen was er will und Unterschrift plus Stempel ist egal.
Also die Auftragsbestätigung ist nach dem Vertragswerk für die Bestellung extrem wichtig (absolut nüchtern betrachten) und im Handschuhfach immer Daumenschrauben für den Verkäufer bereitlegen. Ein guter Verkäufer teilt dem Kunden Abweichungen usw. sofort mit.... aber es soll auch andere geben.