Ich hab jetzt wirklich ausgiebig gesucht aber es gilt wohl seit der letzten Änderung im November 2021 diese offizielle Version und die ist aktuell gültig bis 31.12.2030:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-11-05-nutzung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-fuer-private-fahrten-fahrten-zwischen-wohnung-und-betriebsstaette-erster-taetigkeitsstaette-und-familienheimfahrten.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Seither gab es soweit ich weiß nichts Neues von offizieller Seite.
Das ist der neueste Artikel den ich zu dem Thema gefunden hab und der beschreibt auch den aktuellen Stand der geplanten Änderung ganz gut:
"Bundesregierung plant Verschärfung der Versteuerung von Hybrid-Dienstwagen
Wie bereits erwähnt, will die Bundesregierung die Voraussetzungen für die lohn- und einkommensteuerliche Bevorzugung von Hybrid-Dienstwagen weiter verschärfen:
Die Halbierung der geldwerten Vorteile soll zukünftig nur noch gelten, wenn das Fahrzeug überwiegend im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird - also mehr als 50 Prozent. Ansonsten gilt die Regelbesteuerung.
Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge soll bereits ab dem 1.8.2023 auf 80 Kilometer angehoben werden."
(Das ist aber nur relevant wenn das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von mehr als 50 Gramm pro Kilometer hat!)
"Ob diese angekündigten Maßnahmen aber tatsächlich so umgesetzt werden, bleibt jedoch abzuwarten."
Ich dachte eigentlich das mit den mind 50 % elektrischer Fahranteil wär vom Tisch weil es zu kompliziert wäre, aber das war glaub keine offizielle Info.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das jetzt noch zum 1.1.2023 ändern - aber vielleicht deutet die Datumsangabe 1.8.2023 bei der geplanten Reichweitenänderung auf ne Änderung zu dem Zeitpunkt hin?