es gibt nur eine Beschilderungsmöglichkeit!
An einer Ladesäule kann man auch Beschildern, ohne ein E-Kennzeichen verpflichtend zu machen. Zusatzzeichen 1050-32 (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs) würde das Laden auch ohne Kennzeichen erlauben.
Und auch auf reinen Parkplätzen ginge Zusatzzeichen 1050-33, um alle Elektrofahrzeuge einzuschließen.
Die Städte setzen, teils bewusst, teils aus Unwissenheit, jedoch immer öfter auf das Fahrzeug mit Ladestrecker (1010-66).