genau das wird euch jede Versicherung um die Ohren hauen, wenn was passiert ! = Grobe Fahrlässigkeit = keinerlei Versicherungsschutz ! Und dann viel Spaß beim Bezahlen !!!
327) , 328 )
Ich hatte vermutet, dass diese "Vorschrift" so etwas in der Art ist.
1. Eine Betriebsanleitung muss gesetzlichen und normativen Anforderungen entsprechen stellt selbst aber kein Gesetz oder Norm dar. So ist mir kein Fall bekannt in dem eine Schuld festgestellt hat wo Gesetze und Normen eingehalten wurden aber gegen einen oder mehrere Punkte in der Betriebsanleitung verstoßen wurde. Will heißen: Eine BEtriebsanleitung steht sehr weit unten in der rechtlichen "Nahrungskette".
2. Schreibt der (viele) Hersteller so etwas in die Betriebsanleitung weil er nicht die Gegebenheiten vor Ort kennt und im vorhinein jegliche auch nur entferntest mögliche Haftung ausschließen möchte. Klappt übrigens nicht immer. Der feuchte Traum vieler Hersteller wäre eigentlich Produkte zu verkaufen und für gar nichts mehr zu haften.
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Hausinstallation für die Anwendung prüfen (lassen), ordentliche Verlängerung verwenden (idealerweise mit Querschnitt 2,5mm² und ein Markenprodukt), Steckverbinder vor Feuchtigkeit/Nässe schützen und aufhören in hysterischer Art und Weise hinter jedem Baum einen Räuber zu sehen.