Hallo Bensten, zunächst vielen Dank für deine ausführliche Antwort und ich verstehe schon das Prinzip der einzelnen Parameter.
Aber meine Frage nach der technischen Begründung für unterschiedliche ET laut TÜV Gutachten für JK & JL wird dadurch nicht beantwortet. Die ET ist ja fester Bestandteil des jeweiligen Gutachtens und kann m.E. nicht "frei gewählt" werden.
Die Spurweite ist bei JK und JL mit 1572 mm identisch angegeben.
Felgenbreite von Zoll in mm rechne ich mal mit Faktor 25,4
Bei der Serienfelge 7,5 x 18 mit ET +45 mm für JK & JL ergibt sich also das Maß von der Auflagefläche der Felge nach innen (140mm) und nach außen (50 mm).
Die ASP Felge 8,5 x 17 mit der laut Gutachten für den JK vorgeschriebenen ET +12 hat demnach ein Maß nach innen 120 mm und nach aussen von 96 mm -> verbreitert die Spur des JK um 46mm
Die gleiche Felge 8,5 x 17 mit laut Gutachten für den JL vorgeschriebenen ET +30 ergibt ein Maß nach innen von 138 mm und nach außen 78 mm -> verbreitert die Spur des JL also nur um 28mm
Die Frage ist also, warum also das TÜV Gutachten für den JK nicht auch eine ET von +30 genehmigt, da es ja viel näher an den Serienwerten liegt.
Ist es technisch bedingt (z.B. JK Freiraum im Radkasten geringer als beim JL und durch größere Reifen (Abrollumfang) dann Notwendigkeit beim JK mehr in die Breite zu gehen?
Grüße
PS: Grad mal noch im Netz gecheckt, es gibt wohl auch TÜV Gutachten - für anderes Felgenfabrikat - für JK Felgen in 7,5 x 17 mit ET30, also doch mehrere Optionen möglich..... schon verwirrend.....